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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93 (https://dejure.org/1997,7565)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.03.1997 - L 10 V 24/93 (https://dejure.org/1997,7565)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. März 1997 - L 10 V 24/93 (https://dejure.org/1997,7565)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Ein Pflegeaufwand von einer Stunde täglich genüge nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Annahme von Hilflosigkeit nicht (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 29.09.1990 - 9 a/9 RVs 7/89 = BSGE 67, 204 ff-).

    Nach der neueren Rechtsprechung, die allerdings zur Feststellung der Hilflosigkeit nach § 33 b Einkommenssteuergesetz - EStG - in Verbindung mit dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) ergangen ist, kann die Behandlungspflege dagegen keine Berücksichtigung finden (Urteil vom 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89 = BSGE 67, 204 f und 9a/9 RVs 14/89 in: Sozialrecht "SozR" 3-1300 § 32 Nr. 3).

    Desweiteren hat es im Falle einer an einer Mucoviscidose erkrankten Behinderten die Abhängigkeit von fremder Hilfe für eine Stunde täglich für eine Hilflosigkeit nicht als ausreichend angesehen (Urteil vom 29.08.1990 - 9 a/9 RVs 7/89 - = BSGE 67, 204, 207).

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RVs 5/94

    Nachteilsausgleich 'H' - Hilflosigkeit - geistige Behinderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 8, 97; 12, 102; 20, 205 und Urteil vom 08.03.1995 - 9 RVs 5/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 12) und findet durch die Neufassung des § 35 Abs. 1 BVG seinen gesetzlichen Niederschlag.

    Eine Erweiterung oder Einschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten ergibt sich daraus nicht (BSG, Urteil vom 08.03.1995 - 9 RVs 5/94 - a.a.O.).

  • BSG, 19.02.1964 - 10 RV 1223/61
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Darüberhinaus gehören zu den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, die dem höchstpersönlichen Bereich zuzuordnen sind, die Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken), das An- und Auskleiden, das Zubettgehen und Aufstehen sowie die notwendige und mögliche körperliche Bewegung und geistige Erholung (zu vgl. BSGE 12, 20, 23; 20, 205, 206).

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 8, 97; 12, 102; 20, 205 und Urteil vom 08.03.1995 - 9 RVs 5/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 12) und findet durch die Neufassung des § 35 Abs. 1 BVG seinen gesetzlichen Niederschlag.

  • BSG, 05.07.1979 - 9 RV 21/78

    Hilfsbedürftigkeit - Berücksichtigung eines Nachschadens - Hilflosigkeit als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Dies gilt gleichermaßen für Fälle der Erstfeststellung des Anspruchs auf Pflegezulage (so Urteil des BSG vom 07.08.1975 - 10 RV 51/74, nicht veröffentlicht) wie der Neufeststellung (so BSG Urteil vom 05.07.1979 - 9 RV 21/78 = BSGE 48, 248 ff. und Urteil vom 26.02.1986 - 9 a RV 59/83 - = Der Versorgungsbeamte - VersB - 1986, 95 und Soziale Sicherheit - SozSich - 1986, 291).

    Sie würde der besonderen Zweckbestimmung der Pflegezulage widersprechen, die darauf ausgerichtet ist, eine besondere Bedarfslage abzudecken, die sich aus einer vom unteilbaren Gesamtbefinden bestimmten Hilfsbedürftigkeit ergibt (BSG, Urteil vom 05.07.1979 - 9 RV 21/78 a.a.O. - Seite 253).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 14/89

    Anfechtung einer rechtswidrige Begünstigung, die befristet ist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Nach der neueren Rechtsprechung, die allerdings zur Feststellung der Hilflosigkeit nach § 33 b Einkommenssteuergesetz - EStG - in Verbindung mit dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) ergangen ist, kann die Behandlungspflege dagegen keine Berücksichtigung finden (Urteil vom 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89 = BSGE 67, 204 f und 9a/9 RVs 14/89 in: Sozialrecht "SozR" 3-1300 § 32 Nr. 3).
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 10/84

    Hilflosigkeit iS des Steuerrechts - Familienselbsthilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Zwar hat das BSG für diesen Bereich entschieden, daß bei der Heimdialyse fremde Hilfe, die an drei Tagen in der Woche jeweils 8 Stunden geleistet werden bzw. bereitstehen muß, nicht ausreichend ist, um einen erheblichen Umfang zu begründen (Urteil vom 06.11.1985 - 9 a RVs 10/84 = BSGE 59, 103 f. und SozR 2-3875 § 3 Nr. 2 SchwbG).
  • BSG, 29.10.1959 - 8 RV 1019/57
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Der vom Senat festgestellte Zeitaufwand von 111 Minuten täglich würde sich noch beträchtlich erhöhen, wenn auch das Einkaufen der Nahrungsmittel und die Zubereitung der Nahrung für den eigenen Gebrauch den höchstpersönlichen, der Wartung und Pflege dienenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens zuzuordnen wäre (zu vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1959 - 8 RV 1019/57 - = BVBl. 1960 S. 45).
  • BSG, 24.04.1963 - 11 RV 800/62
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Nach früheren Entscheidungen des BSG gehörte die Behandlungspflege zu den höchstpersönlichen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens eines Beschädigten (so Urteil vom 24.04.1963 - 11 RV 800/62 - in Bundesversorgungsblatt - BVBl.- 1963, 95).
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    Ziel der Neufassung war vielmehr, daß Gesetz "anwenderfreundlich" zu machen und vor allem näher zu erläutern, was mit der bisher verwendeten Formel "in erheblichem Umfang" gemeint war und in Zukunft auch gemeint sei (zu vgl. die Ausführungen in der Begründung des Entwurfs des PflegeVG - BT-Drucks. 12/5262 S. 164, 172).
  • RG, 24.04.1889 - V 49/89

    Rechsmittel gegen die Verfügung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - L 10 V 24/93
    In den sich beim SG Gelsenkirchen anschließenden Klageverfahren (Az.: S 5 (12) V 49/89 und S 5 V 52/89), die im Mai 1990 durch Klagerücknahme bzw. Vergleich endeten, erstattete der Chefarzt der Chirurgischen Abteilung des Marien-Hospitals W, Dr. Z , ein Gutachten.
  • BSG, 25.08.1960 - 11 RV 1368/59
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RV 59/83
  • BSG, 07.08.1975 - 10 RV 51/74
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